Darf man den TÜV überziehen?

Der Technische Überwachungsverein, kurz TÜV, ist ein Zusammenschluss eingetragener Vereine, die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitskontrollen durchführen. Für Autofahrer hat der TÜV eine tragende Rolle, schließlich stellt er über die Hauptuntersuchung fest, welches Kfz am Straßenverkehr teilnehmen darf und welches nicht.

Die Hauptuntersuchung beim TÜV

Ein in Deutschland zugelassenes Auto muss alle zwei Jahre zum TÜV, um dort die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Den TÜV überziehen sollte man allerdings nicht.

Bei der HU wird das Kraftfahrzeug nämlich auf Sicherheit untersucht. Damit soll gewährleistet werden, dass alle am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsnormen erfüllen. Wer den TÜV nicht besteht, darf mit seinem Kfz nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Wer es dennoch tut, macht sich strafbar.

Autos, die die Hauptuntersuchung bestehen, bekommen eine TÜV-Plakette, auf der zwei Kreise abgebildet sind. Im inneren Kreis wird das Jahr angezeigt, in dem die nächste Hauptuntersuchung stattfinden muss. Der äußere Kreis zeigt an, in welchem Monat der Kfz-Halter hierfür zum TÜV muss. Relevant ist die Zahl, die am Ring ganz oben steht.

Die Kosten für die Hauptuntersuchung müssen vom Kfz-Halter alleine getragen werden. Somit ist es verständlich, dass niemand gerne zu dieser Untersuchung geht.

Welche Konsequenzen hat es, wenn man den TÜV überzieht?

Normalerweise sollte man sich an den vorgegebenen Zeitraum zur erneuten Vorstellung beim TÜV halten. Dies ist aber nicht immer möglich – sei es aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit oder anderer unerwarteter Ereignisse. Generell empfiehlt sich, den TÜV nicht überziehen. Denn dann drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch Punkte in Flensburg. Wem das Geld für die HU fehlt oder bei wem es zeitlich knapp wird, sollte wissen, mit welchen Konsequenzen er bei nicht fristgerechter Vorstellung seines Autos beim TÜV zu rechnen hat.

Im Normalfall wird das Auto alle 24 Monate beim TÜV vorgestellt, es gibt aber auch Ausnahmen. So müssen Neuwagen die erste Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten absolvieren. Spätestens seit dem 1. Juli 2012 sollte man es sich gut überlegen, ob man es riskieren möchte, zu spät zur vorgeschriebenen Sicherheitskontrolle zu gehen. Früher drohte bei einem kurzzeitigen Überschreiten der Prüffrist nur die Rückdatierung. Wer also laut Plakette im März zur Hauptuntersuchung gemusst hätte, das jedoch erst im April getan hat, dem wurden die zwei Jahre rückwirkend ab März berechnet. Mit der Gesetzesänderung gilt die volle 2-Jahre-Regelung. Lässt man den Termin im Ablaufmonat verstreichen, bekommt man die Plakette wieder für volle zwei Jahre. Was sich im ersten Moment positiv anhört, hat allerdings einen Haken. Man darf sich maximal zwei Monate Zeit mit dem TÜV lassen. Die zusätzliche Frist von zwei Monaten erfolgt auf Kulanz. Wartet man länger, wird die Hauptuntersuchung erweitert. Bei der vertieften Hauptuntersuchung wird genauer nach Mängeln gesucht. Zudem kostet die Prüfung mehr als die klassische HU. Erschwerend hinzu kommt, dass ein Bußgeld fällig wird, wenn man in der Zwischenzeit kontrolliert wird und keine gültige Plakette vorweisen kann. Überschreitet man die Zeitspanne um mehr als 84 Monate, ist eine Vollabnahme anstelle der Hauptuntersuchung wahrscheinlich.

Laut Bußgeldkatalog muss man beim Überziehen des TÜV bei einer Kontrolle durch die Polizei mit folgenden Strafen rechnen:

  • Überziehen von bis zu zwei Monate: Geldstrafe in Höhe von 15 Euro
  • Überziehen um vier bis acht Monate: Geldstrafe in Höhe von 25 Euro
  • Überziehen um acht und mehr Monate: Geldstrafe in Höhe von 40 Euro + 2 Punkte in Flensburg